Information REACH-Verordnung

Aufgrund einiger Änderungen und Ergänzungen der REACH-Verordnung, möchten wir Sie mit den nachfolgenden Informationen auf unsere und Ihre Verpflichtungen aufmerksam machen.

Auch für uns als Händler beinhalten die neuen Regelungen etliche Vorgaben. Gerne sind wir auch an einem aktiven Austausch mit Ihnen, unseren Kunden, interessiert. Bei Fragen schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an support@lack.center.

Hinweis: Für rechtliche Informationen wenden Sie sich bitte an die im Abschnitt Weiterführende Informationen & Weblinks agegebenen Beratungsstellen. Änderungen und Aktualisierungen der Gesetzestexte und Verordnungen vorbehalten.

 

Gesetzliche Grundlagen

CLP-Verordnung

Seit Februar 2009 regelt die CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) die Einstufung und Kennzeichnung,
sowie die Verpackung von chemischen Stoffen und Gemischen. Stoffe und Gemische, welche als
gefährlich eingestuft sind und in einer Verpackung enthalten sind, müssen mit einem der CLP-Verordnung entsprechenden
Gefahrenkennzeichnungsetikett gekennzeichnet sein.

Chemikalienverbots-Verordnung (ChemVerbotsV)

Die ChemVerbotsV beschränkt und verbietet seit Januar 2017 im wesentlichen das Inverkehrbringen und die
Abgabe bestimmter als gefährlich eingestufter Stoffe, Gemsiche und Erzeugnisse.

REACH-Verordnung

Hersteller und Importeure müssen auch die REACH-Verordnung (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung
chemischer Stoffe) beachten, nach der chemische Stoffe und Gemische bewertet werden und bei
der europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zu registrieren sind. Jegliche chemische Stoffe, Gemische und Erzeugnisse
dürfen in der Europäischen Union nur hergestellt und in Verkehr gebracht werden, wenn sie gemäß
der REACH-Verordnung registriert sind.

 

Informationspflicht

Sie finden zukünftig bei allen relevanten und durch die REACH-Verordnung eingestuften Artikeln die Sicherheitsdatenblätter (SDS) in Ihrer Bestellbestätigung in Form eines Direktlinks. Bitte beachten Sie die dort aufgeführten Maßnahmen zum Schutz während der Verarbeitung. Zusätzlich finden Sie zukünftig auf der rechten Seite jedes Produktes die folgenden Hinweise:

  • GHS-Piktogramme,
  • das Signalwort des jeweiligen Produktes, und
  • die relevanten Gefahrenhinweise/H-Sätze

 

 

Weiterführende Informationen & Weblinks